Wasserbehörde

Einer Wasserbehörde obliegt in Deutschland der Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes, der Wassergesetze der Länder und den aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen. Sie setzt damit u. a. auch die Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie um.

Vergleichbare Behörden sind nach § 98 des Wasserrechtsgesetzes in Österreich die Wasserrechtsbehörden (Bezirksverwaltungsbehörden, der jeweilige Landeshauptmann und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft).

Der Aufbau kann je nach Bundesland zwei- oder dreistufig sein. Man unterscheidet

  • die obersten Wasserbehörden, in der Regel die Umweltministerien der Länder,
  • die oberen Wasserbehörden, in der Regel Landesämter, Landesverwaltungsämter oder Regierungspräsidien und
  • die unteren Wasserbehörden (Wasserwirtschaftsämter), in der Regel die Verwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte.
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