Wasserhaltung (Bergbau)

Als Wasserhaltung oder bergmännische Wasserwirtschaft bezeichnet man im Bergbau unter Tage alle Grubenbaue, Räume und technischen Einrichtungen, die dazu dienen, das Grubengebäude von Grubenwasser frei zu halten. Außerdem bezeichnet der Bergmann den Betriebsvorgang Entfernen des Grubenwassers aus dem Untertagebereich als Wasserhaltung. Im Tagebau bezeichnet man die Entwässerung der Tagebaue als Sümpfung. Sowohl im Tagebau als auch im Untertagebau ist eine leistungsfähige Wasserhaltung von zentraler Bedeutung. Damit das anfallende Wasser aus der Wasserhaltung auch in entsprechender Menge in ein öffentliches Gewässer abgeleitet werden kann, benötigt der Bergwerksbetreiber eine wasserrechtliche Erlaubnis von der zuständigen Behörde.

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