Wasserprobe (Recht)
Die Wasserprobe ist ein archaisches Element der Rechtsgeschichte, nachzuweisen bis ins 3. Jahrtausend v. Chr. im Codex Ur-Nammu, dort noch als Flussprobe bei Zauberei.
Proben nicht nur mit kaltem, sondern auch heißem Wasser gab es vor allem im frühen Mittelalter: Bei der Heißwasserprobe musste der Angeklagte einen Ring o. Ä. aus einem Kessel mit siedendem Wasser holen. Verheilten die Wunden rasch, galt dies als Beweis der Unschuld. Während der Kaltwasserprobe wurde der Verdächtige in kaltem Wasser versenkt, schwamm er oben, galt er als überführt.
Zur Zeit der Hexenverfolgungen des 16. und 17. Jahrhunderts wurde Letztere in abgeschwächter Form als Vorprobe eingesetzt, um den Hexereiverdacht gegen die angeklagten Frauen zu widerlegen oder zu bestätigen. Aus dieser Zeit ist die Kaltwasserprobe auch unter der Bezeichnung Hexenbad bekannt.