Wasserstand

Als Wasserstand (WS) wird die Höhe eines natürlichen oder künstlichen Wasserspiegels in Bezug auf eine definierte Marke bezeichnet.

Als Bezugshöhe für den Wasserstand wird verwendet:

  • umgangssprachlich die Höhe über dem Meeresspiegel
  • die Gewässersohle (als Wassertiefe)
  • für das Meer und offene Gewässer ein willkürlich definierter Pegelnull, der meist deutlich unter den üblichen Wasserständen festgelegt wird, um negative Werte zu vermeiden. Dieser Nullpunkt wird durch Nivellement an die Bezugshöhe der jeweiligen Landesvermessung angeschlossen
  • im Wasserbau zur Oberkante einer gewissen Abflusssperre (Wasserstand zu Überströmpunkt, Böschungsoberkante)
  • beim Grundwasser die Geländeoberfläche. Es wird als erster Messschritt der Abstand zwischen Grundwasserspiegel und Flurkante/Brunnenoberkante bestimmt (siehe auch Grundwassermessstelle)
  • für die Schifffahrt ein Seekartennull
  • ein beliebig definierter Festpunkt, zu dem relativ gemessen wird (z. B. ein Mühlpfahl)
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