Wechselschloss

Ein Wechselschloss ist ein Türschloss, dessen Schlossfalle mit dem Schlüssel betätigt werden kann (Wechselfunktion nach DIN 18 251-1); dadurch ist zum Öffnen der Tür keine Klinke notwendig.

Wenn der ausgefahrene Riegel durch das Drehen des Schlüssels vollständig ins Schloss zurückgezogen wurde, „wechselt“ der Schlüssel seine Funktion, und er zieht nun zusätzlich auch die Falle zurück.

Wohnungs- und Haustüren werden an der Außenseite überwiegend nicht mit einer Klinke, sondern mit einem fest montierten Knauf versehen, damit die Türe auch dann nicht von außen geöffnet werden kann, wenn sie lediglich ins Schloss gefallen und nicht verriegelt worden ist. Die Türe muss mit einem Wechselschloss ausgerüstet werden, um sie von außen alleine mit dem Schlüssel öffnen zu können.

Es besteht hier allerdings die Gefahr, dass sich die Türe nicht mehr von außen öffnen lässt, wenn ein Schlüssel innen stecken gelassen wurde und die Tür ins Schloss fällt. Normale Schließzylinder verhindern das vollständige Einführen des Schlüssels, wenn auf der anderen Seite bereits ein Schlüssel steckt. Es sollte daher darauf geachtet werden, einen Doppelzylinder zu verwenden, der über eine Gefahrenfunktion verfügt. Hier ist das Betätigen des Wechselschlosses auch dann möglich, wenn auf der entgegengesetzten Seite ein Schlüssel steckt.

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