Wechselwähler

Wechselwähler sind in einem engeren Wortsinn Wähler, die bei zwei aufeinander folgenden Parlamentswahlen zwei verschiedene Parteien wählen. In einem weiteren Wortsinn werden auch solche Wahlberechtigte als Wechselwähler bezeichnet, die bei der ersten oder der zweiten Wahl von ihrem Recht, keine Partei zu wählen, durch Nichtteilnahme am Wahlvorgang, durch Stimmenthaltung oder durch eine absichtlich ungültige Stimmabgabe Gebrauch machen. Die Möglichkeit, bei einer geheimen Wahl einen leeren Stimmzettel abzugeben oder ungültig zu wählen, besteht auch in Ländern mit Wahlpflicht. Das Verhalten eines Wechselwählers steht im Gegensatz zu dem eines Stammwählers, der bei jeder Wahl dieselbe Partei wählt.

Nicht als Wechselwähler gelten Bürger, die nach dem Namenswechsel einer Partei erneut die betreffende Partei wählen (Beispiel: PDSDie Linke).

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