Wegnahmesicherung
Unter einer Wegnahmesicherung versteht man im Allgemeinen eine Vorrichtung (z. B. Warensicherungen), um den Diebstahl oder die Wegnahme einer beweglichen Sache ohne oder bei Zuhilfenahme einfacher Werkzeuge wirksam zu erschweren. Das Überwinden einer solchen Einrichtung kann in vielen Ländern (z. B. in Deutschland nach § 243 Abs. 2 StGB und in Österreich nach § 129 StGB) einen schweren Diebstahl darstellen, sofern auch tatsächlich der Straftatbestand eines Diebstahls vorliegt und kein anderer Straftatbestand (vgl. auch Wegnahme) in Betracht kommt. Der Begriff Wegnahmesicherung bezeichnet jedoch auch spezielle Sicherungen an den Trageeinrichtungen für Schusswaffen, die einen unberechtigten Zugriff und somit eine Gefährdung des Trägers zu verhindern. Im anglo-amerikanischen Sprachraum tragen solche Systeme die Bezeichnung Holster Retention.
Des Weiteren gibt es Wegnahmesicherungen auch für elektronische Geräte wie Laptops.
Der Begriff und die Anforderungen an solche Einrichtungen sind in einer entsprechenden VdS-Norm definiert. Soweit gesetzliche Regelungen nicht hinreichend eindeutig die Überwindung solcher Sicherungen erfordern oder definieren, gibt es auch im Strafrecht weitergehende Kommentierungen und Sonderfälle, die in der Rechtsprechung berücksichtigt werden müssen.