Wehrkirche

Als Wehrkirche werden Kirchen bezeichnet, die mit Vorrichtungen zur Abwehr von Feinden, wie z. B. Zinnen, Wehrerkern, Maschikulis oder Schießscharten versehen sind. Ist die Kirche von einer massiven, für Verteidigungszwecke geeigneten Mauer umgeben, die auch andere Bauten umschließt sowie über Brunnen, Vorrats- und Wohnräume verfügte, spricht man von Kirchenburgen, die oft eine Kombination einer Wehrkirche mit einem befestigten Wehrkirchhof sind.

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