Weinähnliches Getränk

Als weinähnliches Getränk werden im deutschen Lebensmittelrecht durch alkoholische Gärung, jedoch nicht aus Weinbeeren hergestellte Getränke, wie zum Beispiel Obstweine oder Met, bezeichnet. Ausgangserzeugnisse sind Früchte aller Art, außerdem z. B. Rhabarberstängel, Malzauszüge oder Honig.

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