Werbung (Militär)

Der Ausdruck Werbung bezeichnete vom ausgehenden Mittelalter bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts die Beschaffung von Freiwilligen (Söldnern) zum Dienst im Militär. Bis dahin hatte das Wort ausschließlich diese militärische Bedeutung, erst später setzte sich die Bedeutung im Sinne von „Reklame machen“ durch.

Staaten im heutigen Sinne gab es bis in die frühe Neuzeit noch nicht, demzufolge auch keine staatsbürgerlichen Pflichten. Die Rechtsbeziehungen des Einzelnen bestanden gegenüber seinem jeweiligen „Herrn“.

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