Werbungtreibender

Allgemein sprachlich wird der Ausdruck Werbungtreibende (auch: Werbetreibende oder Advertiser) für Personen und Unternehmen verwendet, die im weiteren Sinne der Werbewirtschaft zuzuordnen sind. Die engere Definition der Wirtschaftswissenschaft versteht unter Werbungtreibenden jedoch allein Unternehmen, Körperschaften und Personen, die für sich, ihre Produkte oder Dienstleistungen oder die von ihnen vertriebenen Produkte oder Dienstleistungen Werbung betreiben bzw. in Auftrag geben. Hingegen sind Unternehmen wie Werbeagenturen oder Mediaagenturen, die an der Kreation, Umsetzung, Mediaplanung oder Verbreitung von Werbung beteiligt sind, von dieser Definition ausgeschlossen.

Der Werbungtreibende bezahlt für die Veröffentlichung einer oder mehrerer Werbebotschaften in einem Werbeträger zum Zwecke der Verbreitung. Werbungtreibende sind häufig Unternehmen der Konsumgüter- und Investitionsgüterindustrie, sowie aus den Bereichen Dienstleistung und Handel. Daneben treten zunehmend auch öffentliche Körperschaften wie Parteien, Kirchen oder Gewerkschaften als Werbungtreibende auf. Auch die Medien selbst machen einen gewichtigen Teil der werbungtreibenden Wirtschaft aus.

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