Wertpapierdienstleistungsunternehmen
Wertpapierdienstleistungsunternehmen (Abkürzungen: WpDU oder WPDLU) sind gemäß § 2 Abs. 10 WpHG Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und nach § 53 Abs. 1 Satz 1 KWG tätige Unternehmen, die Wertpapierdienstleistungen allein oder zusammen mit Wertpapiernebendienstleistungen gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
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