Wertrecht

Ein Wertrecht (ein Kofferwort der Begriffe Wertpapier und Recht) ist im Wertpapierhandel ein vollkommen „stückeloses“ Wertpapier ohne Verbriefung. Effektenverkehr und -verwaltung finden dabei ohne Urkunden – auch ohne Globalurkunde – statt, der Nachweis erfolgt ausschließlich als Guthaben auf einem Depotkonto.

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