Wettbewerbsverbot
Unter Wettbewerbsverbot wird im deutschen Recht die Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung mit Rücksicht auf ein bestehendes oder vergangenes Vertragsverhältnis verstanden. Es existiert vor allem im deutschen Arbeitsrecht, aber auch im Handelsrecht für freie Handelsvertreter § 90a HGB und im Gesellschaftsrecht, z. B. § 112 HGB.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.