Widerklage

Widerklage ist im deutschen Zivil- und Strafprozess eine Klage, die in einem zwischen Kläger und Beklagtem rechtshängigen Rechtsstreit vom Beklagten ("Widerkläger") gegen den Kläger ("Widerbeklagter") erhoben wird. Im Strafprozess kann sie nur erhoben werden, wenn es sich beim Kläger um einen Privatkläger handelt. Möglich ist die Widerklage im Strafprozess nur in der ersten, im Zivilprozess sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz. Es genügt die Erhebung bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung (§ 256 Abs. 2 ZPO, § 388 Abs. 1 StPO) und im schriftlichen Verfahren (mangels mündlicher Verhandlung) bis zum Ende der Schriftsatzfrist (§ 128 Abs. 2 Satz 2 ZPO). Danach ist sie jeweils unzulässig.

Anders als die Aufrechnung im Prozess, die der Verteidigung gegen eine Klage dient und den Klageanspruch zu Fall bringen kann, stellt die Widerklage einen Gegenangriff dar, der zu einer Verurteilung des Klägers (und Widerbeklagten) führen kann.

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