Widerruf (Recht)

Der Widerruf bezeichnet im Privatrecht die Ausübung verschiedener Gestaltungsrechte, die dem Berechtigten die Möglichkeit geben, die rechtliche Bindung an seine Willenserklärung aufzuheben oder zu verhindern. Eine besonders wichtige Art des Widerrufsrechts ist dabei das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen, d. h. das Recht des Verbrauchers, sich und den Unternehmer von der Bindung an die auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags gerichteten Willenserklärungen zu lösen.

Der Widerruf eines Verwaltungsakts ist in § 49 ff. VwVfG geregelt.

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