Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen
Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) vom 24. April 1963 ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1967 in Kraft trat und bis November 2021 von 182 Staaten unterzeichnet wurde. Das Übereinkommen regelt die konsularischen Beziehungen zwischen den Vertragsstaaten, die Bedingungen, unter denen konsularische Aufgaben von Konsularbeamten ausgeübt werden, und die diesen gewährten Erleichterungen, Vorrechte und Immunitäten. Die Konsularbeamten werden in einem Staat (Empfangsstaat) tätig und nehmen dort Interessen eines anderen Staates (Entsendestaat) wahr. Eine konsularische Vertretung im Sinne dieses Übereinkommens ist jedes Generalkonsulat, Konsulat, Vizekonsulat und jede Konsularagentur.
Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen gehört zum kodifizierten internationalen Konsularrecht.