Wilde Loge
Als wilde Loge oder auch Winkelloge wird eine sich selbst so bezeichnende Freimaurerloge genannt, die sich einer Kontrolle der Einhaltung freimaurerischer Gesetzgebung (Konstitution) durch eine Großloge entzieht. Der Begriff Freimaurerloge ist gesetzlich nicht geschützt: Häufig werden unter dieser Bezeichnung Organisationen eigener Zielsetzung mit zum Teil veränderten, aber auch bekannten Ritualen gegründet, ohne eine Anerkennung durch die weltweite Freimaurerei erlangt zu haben.
„Ohne Patent einer Großloge (bzw. Obersten Rates) gibt es keine Regularität, ebensowenig als es unabhängige Logen aus eigener Machtvollkommenheit einzelner Freimaurer geben kann.“ Eine Freimaurerloge benötigt nicht zwingend ein Patent einer Großloge, die von der Vereinigten Großloge von England anerkannt ist. Zwar ist ein Kennzeichen für die Regelmäßigkeit einer Großloge ihre stammbaumartige Verknüpfung mit der Vereinigten Großloge von England, eine Voraussetzung ist dies jedoch nicht. Obwohl der Begriff der Winkelloge im Deutschen eine besondere Schärfe besitzt und auf Winkeladvokat/Winkelschreiber anspielt, ist paradoxerweise der Winkel in der Freimaurerei zugleich das „Symbol der Gewissenhaftigkeit, das die menschlichen Handlungen nach dem Gesetz der Rechtwinkeligkeit, d. h. nach Recht, Gerechtigkeit und Menschlichkeit ordnet und richtet, auf daß dieselben immer regelrecht seien und sich innerhalb der rechten Schranken der göttlichen und menschlichen Gesetze halten.“