Wirtschaftlichkeitsprüfung (Gesundheitswesen)
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ist im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ein Instrument, um die Erfüllung der vertragsärztlichen, vertragspsychotherapeutischen und vertragszahnärztlichen Pflichten gemäß § 75 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zu überwachen. In Ergänzung des Sicherstellungsauftrags haben die Kassenärztlichen Vereinigungen den Krankenkassen gegenüber die Gewähr dafür zu übernehmen, dass die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht (§ 75 Abs. 1 Satz 1 SGB V) und in der Folge die vertragsärztliche Tätigkeit zu überwachen.
Gem. § 106 SGB V wird die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung durch Beratung und Prüfung der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen überwacht.