Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) wurde von der deutschen Bundesregierung am 28. März 2020 als Sondervermögen in Folge der COVID-19-Pandemie zur Stabilisierung der Wirtschaft eingerichtet. Er stellte Unternehmen Finanzierungshilfen zur Stärkung der Kapitalbasis und zur Überwindung von Liquiditätsengpässen bereit. Die Antragsfrist war im April 2022 ausgelaufen.
Nach Ablauf der Antragsfrist hat die Bundesregierung im selben Monat eine Neuausrichtung des Fonds beschlossen. Er soll als wirtschaftlicher Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskriegs dienen. Es sollen insbesondere die steigenden Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abgefedert werden. Diese Finanzierungsmöglichkeit bestand bis zum Ablauf des Jahres 2023.