Wohnraumversorgung Berlin
Die Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts (WVB) ist eine nicht rechtsfähige und vermögenslose Anstalt des öffentlichen Rechts des Landes Berlin, welche Beratungsaufgaben gegenüber dem Senat und den sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen (Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land, Degewo) wahrnimmt. Die zentrale Aufgabe der WVB ist es demnach, politische Leitlinien zur Umsetzung des wohnungspolitischen Auftrags, zur Unternehmensstruktur und Unternehmensführung dieser Wohnungsunternehmen zu formulieren und dem Senat als Vorschlag vorzulegen.
Wohnraumversorgung Berlin – AöR | |
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Rechtsform | Anstalt des öffentlichen Rechts |
Gründung | 2016 |
Sitz | Berlin |
Leitung | Sandra Obermeyer |
Mitarbeiterzahl | 3 (2024) |
Branche | Stadtentwicklung |
Website | www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraumversorgung/ |
Die WVB ist eine nachgeordnete Einrichtung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Die WVB wurde zum 1. Januar 2016 per Berliner Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG Bln) bzw. Gesetz zur Errichtung der „Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts“ (WoVErG BE) errichtet, welches aufgrund der Bürgerinitiative Mietenvolksentscheid Berlin beschlossen wurde.