Woith

Der Woith war im deutschsprachigen Raum ab dem Mittelalter ein Dienstmann eines Dorfes oder eines herrschaftlichen Gutes. Die Amtsbezeichnung ging als Familienname der Amtsträger mit den Schreibweisen Woith, Woit, Woyt, Woid(ke) über. Der Woith gehörte in den Dörfern zur Oberschicht. Sie waren als Kretschmar, alias Gerichtsgeschworene, tätig. Die Erbschulze, im schlesischen und polnischen Raum Woith genannt, waren Erbrichter (Schultheiße). Sie hatten das Recht, die Dorfschänke (-krug), auch den Kretscham zu führen. Die Steuern wurden von ihnen eingenommen. Sie durften auch Handwerker halten und eigene Mühlen betreiben. Die wirtschaftliche Vorrangstellung war mit der dörflichen Polizeigewalt und der niederen Gerichtsbarkeit (im Gerichtskretscham) verbunden. Sie fungierten bei höheren Gerichten als Beisitzer.

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