Wurzelstockrodung

Rodung ist die Beseitigung von Gehölzen, Bäumen und Sträuchern einschließlich ihrer Wurzeln. Dabei wird zwischen Flächenrodung und der Wurzelstockrodung unterschieden. Letztere bedeutet die Entfernung des Wurzelstocks eines einzelnen gefällten Baumes aus dem Boden. Die beiden Vorgehensweisen unterscheiden sich grundlegend, sowohl was die vegetative Situation betrifft, als auch in den technischen Verfahren, Anforderungen und geltenden Vorschriften. Im Folgenden wird die Wurzelstockrodung dargestellt.

DIN 18320
Titel VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Landschaftsbauarbeiten
Kurzbeschreibung: Bei Wurzelstockrodung werden der Wurzelstock und mindestens 20 cm der Wurzeln und Wurzeln über 10 cm Durchmesser entfernt.
Erstveröffentlichung September 1976
Letzte Ausgabe September 2019

Das Roden einzelner Bäume erfolgt in der Regel in Privatgärten und auf bewirtschafteten oder kommunalen Flächen wie Parks, Gärten, Straßenbegleitgrün, Fußgängerzonen, Friedhöfen.

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