Yalçınkaya gegen Türkei

Der Fall Yüksel Yalçınkaya gegen die Türkei bezieht sich auf eine Rechtsstreitigkeit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die eine Verurteilung eines türkischen Staatsbürgers, Yüksel Yalçınkaya, betrifft. Dieser Artikel behandelt den Fall und die zentralen Aspekte, die zu den Entscheidungen des Gerichts geführt haben. Der EGMR hat am 26. September 2023 in der Rs. Yüksel Yalçınkaya v. Türkiye (15669/20) entschieden, dass eine strafrechtliche Verurteilung, die im Wesentlichen auf die Nutzung einer bestimmten Messenger-App durch den Antragsteller gründet, gegen das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 Abs. 1 EMRK), die Vereinigungsfreiheit (Art. 11 EMRK) und gegen den Grundsatz nulla poena sine lege (Art. 7 EMRK) verstößt. Der türkische Lehrer Yalçınkaya wurde 2016 nach dem Putschversuch festgenommen und 2017 als angebliches Gülen-Mitglied zu gut sechs Jahren Haft verurteilt.

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