Zölibat

Der Zölibat (von lateinisch caelebs allein, unvermählt lebend, lateinisch caelibātus, -ūs (männliche) Ehelosigkeit; nichtfachsprachlich auch das Zölibat) meint Ehelosigkeit und/oder sexuelle Enthaltsamkeit, insbesondere aus religiösen Gründen. Besonders bekannt ist der Zölibat von Geistlichen in der römisch-katholischen Kirche. Aber auch die orthodoxe, anglikanische und evangelische Kirche kennen für Ordensleute, Eremiten, geweihte Jungfrauen und Diakonissen Formen der Ehelosigkeit, Enthaltsamkeit und Keuschheit.

Während das zölibatäre Leben in der lateinischen Teilkirche der römisch-katholischen Kirche für die Priester seit 1139 grundsätzlich verpflichtend ist, gilt dies in den mit Rom unierten katholischen Ostkirchen sowie in den orthodoxen Kirchen nur für Bischöfe und Mönche sowie für Priester, die zum Zeitpunkt der Weihe unverheiratet sind. Papst Franziskus erweiterte das alte Recht der Bischöfe der katholischen Ostkirchen, verheiratete Männer zur Priesterweihe zuzulassen, im Juni 2014 auf westliche Gebiete, soweit dort eine eigene ostkirchliche Hierarchie besteht.

In der altkatholischen Kirche sind die Geistlichen seit 1878 vom Zölibat grundsätzlich dispensiert; es bleibt ihnen jedoch unbenommen, freiwillig ehelos zu leben. Dies gilt auch für die altkatholischen Priesterinnen.

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