Zahnärztekammer
Zahnärztekammern sind die Selbstverwaltungen der Zahnärzte und als Körperschaft des öffentlichen Rechts (K. d. ö. R.) organisiert. Zahnärztekammern sind Berufsständische Körperschaften. Sie nehmen die ihnen auf der Grundlage landesrechtlicher Heilberufe-Kammergesetze übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Das jeweils zuständige Landesministerium übt die Rechtsaufsicht (jedoch nicht die Fachaufsicht) aus.
Die Mitgliedschaft ist für alle Zahnärzte in Deutschland zwingend. Die Mitgliedschaft ruht bei Ruhen der Approbation und bei Anordnung des Verbots, den ärztlichen Beruf auszuüben (§ 70 Strafgesetzbuch – StGB).
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.