Zielabweichungsverfahren
Das Zielabweichungsverfahren ist ein im deutschen Raumordnungsgesetz (ROG) und -teilweise- in den raumordnungsrechtlichen Regeln der einzelnen Bundesländer (dort meist im „Landesplanungsgesetz“) geregeltes Verfahren, mit dem es öffentlichen Stellen und privaten Bauherrn ermöglicht wird, bei raumbedeutsamen Vorhaben von einem sie grundsätzlich bindenden Ziel der Raumordnung (Definition in § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG; Bindungswirkung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 ROG) ausnahmsweise abzuweichen.
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