Zivildienst in der Schweiz

Der Zivildienst in der Schweiz ist der zivile Ersatzdienst für Militärdienstpflichtige, die den Militärdienst aus Gewissensgründen nicht leisten können. Seit 1992 sieht die Verfassung einen zivilen Ersatzdienst anstelle der Militärdienstleistung vor. 1996 wurde das dazugehörige Zivildienstgesetz in Kraft gesetzt. Bis dahin wurden jedes Jahr mehrere hundert Militärdienstpflichtige wegen Militärdienstverweigerung zu mehrmonatigen Gefängnisstrafen verurteilt. Jahrzehntelang wurde die Einführung eines Zivildienstes gefordert.

Der Vollzug des Zivildienstes fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundes und ist vom Bundesamt für Zivildienst ZIVI beaufsichtigt. Der Zivildienst erfüllt folgende Grundaufträge: Als ziviler Ersatzdienst des Militärdienstes löst er das Problem der Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Weiter erbringt er zivile Dienstleistungen im öffentlichen Interesse, wo Ressourcen für die Erfüllung wichtiger Aufgaben der Gemeinschaft fehlen oder nicht ausreichen. Schliesslich leistet er Beiträge im Rahmen des Sicherheitsverbundes Schweiz.

Dafür anerkennt das Bundesamt für Zivildienst Einsatzbetriebe, die Zivildienstleistende nach definierten Pflichtenheften einsetzen.

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