Zollamtliche Überwachung

Unter zollamtlicher Überwachung versteht man in Deutschland die Grenzaufsicht der Zollbehörden, um die Einhaltung des Zollrechts und gegebenenfalls der sonstigen für Waren unter zollamtlicher Überwachung geltenden Vorschriften zu gewährleisten (Art. 5 Nr. 27 UZK). Die zollamtliche Überwachung bildet einen Schwerpunkt der Tätigkeit der Zollbehörden.

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