Zollstraße

Bei Zollstraßen handelt es sich um grenzüberschreitende Verkehrswege, die zur Ein- und Ausfuhr zoll- und kontrollpflichtiger Waren genutzt werden müssen (per Zollgesetz festgelegter Zollstraßenzwang). Verkehrswege, auf denen das Einführen und Ausführen zoll- und kontrollpflichtige Waren nicht zulässig ist, werden dagegen als Nebenstraßen bezeichnet. Die Festlegung von Zollstraßen obliegt der zuständigen Zollverwaltung des jeweiligen Staates.

Neben dem Zollstraßenzwang gibt es auch den Zollflugplatzzwang.

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