Zollvereinsniederlage

Zollvereinsniederlagen waren im 19. Jahrhundert Niederlassungen des Deutschen Zollvereins in Städten außerhalb des Zollgebiets. Sie bestanden – ähnlich wie Freihäfen – aus räumlich abgegrenzten und zolltechnisch gesicherten Lagerhauskomplexen, die an Handelsfirmen vermietet und von diesen zur zollfreien Einfuhr, Lagerung, Weiterverarbeitung und Veredelung der aus dem Zollvereinsgebiet importierten Waren genutzt wurden. Solche Niederlagen gab es insbesondere in den Hansestädten Bremen und Hamburg, die aus handelspolitischen Erwägungen dem Zollverein zunächst ferngeblieben waren, und dienten dem zollfreien Handel mit dem jeweiligen Hinterland. Nach dem Beitritt der Hansestädte zum Zollverein im Jahre 1888 wurden die Niederlagen aufgelöst und stattdessen abgegrenzte Freihafengebiete für den zollfreien Handel mit dem Ausland ausgewiesen.

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