Zugelassene Überwachungsstelle
Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) wurden im Rahmen der Liberalisierung des Prüfwesens in Deutschland eingeführt und führen seit dem 1. Januar 2006 diejenigen Prüfungen durch, die vorher von den amtlich anerkannten Sachverständigen der Überwachungsorganisationen durchgeführt wurden. Damit wurde ein Wechsel vom personengebundenen Prüfwesen (Sachverständigen) zum organisationsbezogenen Prüfwesen (zugelassene Überwachungsstellen) vollzogen. Die rechtlichen Grundlagen sind im Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen enthalten.
Zugelassene Überwachungsstellen sind beispielsweise Lloyd´s Register, TÜV, DEKRA, GTÜ und SGS sowie die zugelassenen Prüfstellen von großen Unternehmen.
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