Zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt

Ein Zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt (englisch European Patent Attorney, im deutschen Fachsprachgebrauch oft nur kurz Europäischer Patentanwalt) ist berechtigt, natürliche oder juristische Personen vor dem Europäischen Patentamt sowie mit entsprechender Zusatzqualifikation vor dem Einheitlichen Patentgericht zu vertreten.

Zugelassene Vertreter sind zumeist freiberuflich tätige nationale Patentanwälte oder angestellte Patentfachleute. Das Europäische Patentamt führt eine Liste, in die alle Zugelassenen Vertreter eingetragen sind. Neben den zugelassenen Vertretern sind ebenso Rechtsanwälte vertretungsberechtigt, was jedoch in der Praxis keine Rolle spielt.

Eine Pflicht, sich vor dem Europäischen Patentamt durch einen Zugelassenen Vertreter vertreten zu lassen, gilt nur für natürliche oder juristische Personen, die weder Wohnsitz noch Sitz in einem Vertragsstaat des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) haben.

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