Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

Der Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens, kurz Patentzusammenarbeitsvertrag oder PCT (nach dem engl. Patent Cooperation Treaty), ist ein internationaler Vertrag. Durch diesen Vertrag bilden seine Vertragsstaaten einen Sonderverband gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ).

Vertrag über die Internationale
Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
Kurztitel: Patentzusammenarbeitsvertrag
Titel (engl.): Patent Cooperation Treaty
Abkürzung: PCT
Datum: 19. Juni 1970
Fundstelle: BGBl. 1976 II S. 649, 664 (dreisprachig), zuletzt geändert BGBl. 2016 II S. 1012 (dreisprachig)
Vertragstyp: Multinational
Rechtsmaterie: Gewerblicher Rechtsschutz
Unterzeichnung:
Ratifikation: 157 Verbandsländer (Stand: 1. Januar 2023)
Deutschland: 24. Januar 1978
Liechtenstein: 19. März 1980
Österreich: 23. April 1979
Schweiz: 24. Januar 1978
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Der PCT ermöglicht es Verbandsangehörigen, d. h. natürlichen oder juristischen Personen, die entweder Angehörige eines Vertragsstaates sind oder ihren Sitz in einem Vertragsstaat haben, durch Einreichen einer einzigen Patentanmeldung bei dem Internationalen Büro der WIPO oder einem anderen zugelassenen Amt (z. B. Deutsches Patent- und Markenamt oder Europäisches Patentamt) für alle Vertragsstaaten des PCT ein Patent zu beantragen.

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