Ehegattenveranlagung

Die Ehegattenveranlagung ist ein steuerlicher Fachbegriff, der die Möglichkeiten der unterschiedlichen steuerlichen Veranlagung von Ehepartnern beschreibt.

In Deutschland ist die Ehegattenveranlagung in den § 26, § 26a, § 26b und § 28 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.

Ehegatten, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können zwischen Einzelveranlagung (bis 2012 getrennter Veranlagung) gemäß § 26a EStG und Zusammenveranlagung gemäß § 26b EStG wählen.

Die Wahl der Veranlagungsart kann in der Einkommensteuererklärung oder durch gesonderte Erklärung eines der Ehepartner erfolgen. Wird keine Erklärung zur Veranlagungsart abgegeben, wird die Zusammenveranlagung durchgeführt.

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