Zwangsarbeit im Ersten Weltkrieg

Die Zwangsarbeit während des Ersten Weltkrieges zu Gunsten der deutschen Industrie und Landwirtschaft betraf vor allem Arbeitskräfte aus den eroberten Ostgebieten (Generalgouvernement Warschau und Ober Ost) sowie aus dem ebenfalls besetzten Generalgouvernement Belgien. Dabei war die Intensität und Dauer der Zwangsarbeit unterschiedlich ausgeprägt. Im Generalgouvernement Warschau und in Belgien waren offene Zwangsmaßnahmen auf die Zeit Ende 1916 und Anfang 1917 beschränkt. Davor und danach setzte man auf Anwerbemaßnahmen. In Ober Ost war Zwangsarbeit dagegen ein dauerhafter Aspekt der Besatzungspolitik.

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