Tschecho-Slowakische Republik

Tschecho-Slowakische Republik (tschechisch und slowakisch: Česko-Slovenská Republika, amtliches Kürzel Č-SR) bzw. Tschecho-Slowakei (formell nicht ganz korrekt auch Tschechoslowakei, inoffiziell auch Zweite Republik genannt) bezeichnet den um das Sudetenland, die Südslowakei und das Olsagebiet verkleinerten tschechoslowakischen Staat, der für 170 Tage vom 30. September 1938 bis zum 16. März 1939 existierte.

Tschecho-Slowakische Republik
Česko-Slovenská republika
(tschechisch, slowakisch)
1938–1939
Flagge Wappen
Wahlspruch: Die Wahrheit siegt!
(Tschechisch Pravda vítězí)
Lage und Staatsgebiet der Tschechoslowakei von 1938 bis 1939
Amtssprache Tschechisch, Slowakisch
Hauptstadt Prag
Staats- und Regierungsform Republik
(Bundesstaat oder Einheitsstaat mit autonomen Gebietsteilen)
Staatsoberhaupt Präsident
Emil Hácha
Regierungschef Ministerpräsident
Rudolf Beran
Fläche 99.348 km²
Einwohnerzahl 10,77 Millionen
Bevölkerungsdichte 94 Einwohner pro km²
Bevölkerungs­entwicklung 0,5 pro Jahr
Brutto­inlands­produkt pro Einwohner 1,850 $ (1939)
Währung Tschechoslowakische Krone
Errichtung 30. September 1938 (Münchner Abkommen) bzw. 7. Oktober 1938 (Föderalisierung)
Endpunkt 15. März 1939
Abgelöst von NS-Staat (Protektorat Böhmen und Mähren)
Slowakischer Staat
National­hymne Kde domov můj und Nad Tatrou sa blýska
Nationalfeiertag 28. Oktober
(Staatsgründung 1918)
Kfz-Kennzeichen Č-SR
Fläche und Bevölkerung beziehen sich auf das Jahr 1939
Vorlage:Infobox Staat/Wartung/NAME-DEUTSCH

Die Zweite Republik war die Folge der Ereignisse nach dem Münchner Abkommen und der Sudetenkrise sowie dem Ersten Wiener Schiedsspruch, in denen die Tschechoslowakei gezwungen war, die deutsch besiedelten Gebiete, also das Sudetenland, am 1. Oktober 1938 an den NS-Staat abzutreten, sowie den südlichen, ungarisch besiedelten Teil der Slowakei an Ungarn. Zudem besetzte Polen das Olsagebiet und die Stadt Teschen.

Der vormalige Einheitsstaat Tschechoslowakei wurde föderalisiert. Der Föderalismus war jedoch asymmetrisch: Die Länder Slowakei und Karpatenrussland bekamen jeweils eigene autonome Organe mit weitreichenden Kompetenzen; für die tschechischen Länder (Böhmen und Mähren-Schlesien) blieb hingegen die tschechoslowakische Nationalversammlung und die Zentralregierung in Prag zuständig. Im slowakischen Landesteil und Karpatenrussland wurden Ein-Parteien-Regime errichtet. Im tschechischen Landesteil gab es nach dem Verbot der Kommunisten noch zwei Parteien, wobei die Strana národní jednoty (Partei der Nationalen Einheit) eine dominante Stellung hatte. Mit dem Ermächtigungsgesetz vom 15. Dezember 1938 wurde das parlamentarische System faktisch beseitigt.

Im Rahmen der Zerschlagung der Rest-Tschechei im März 1939 annektierte Deutschland de facto den tschechischen Landesteil als Protektorat Böhmen und Mähren. Ungarn annektierte die Karpatenukraine, und es entstand der Slowakische Staat.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.