Zwischenberichterstattung

Die Zwischenberichterstattung (englisch interim financial reporting) hat im Bilanzrecht und in der Rechnungslegung die Aufgabe, Unternehmensdaten über den Geschäftsverlauf innerhalb eines Geschäftsjahres zwischen zwei Jahresabschlüssen eines Unternehmens der interessierten Öffentlichkeit zu vermitteln.

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