Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

Die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen ist ein Straftatbestand (Vergehen), der im § 166 StGB der Bundesrepublik Deutschland geregelt ist. Wegen seiner Geschichte wird § 166 häufig, juristisch unzutreffend, als Gotteslästerungsparagraph oder Blasphemieparagraph bezeichnet.

  1. Fischer, Strafgesetzbuch, 67. Auflage, C.H. Beck, 2020, § 166, Rn. 2a.