Äußerungsdelikt
Als Äußerungsdelikte, auch Inhaltsdelikte, werden im deutschen Straf- und Zivilrecht sämtliche Tatbestände bezeichnet, welche die Verbreitung für sich rechtswidriger Äußerungen sanktionieren. Die Zusammenfassung mehrerer Tatbestände als Äußerungsdelikte schließt an die Besonderheit der Herabsetzung einer Person durch Sprache oder Zeichen als Mittel der Kommunikation an. Äußerungsdelikte sind Beschränkungen der Meinungsfreiheit und können eine Rechtsgüterabwägung erfordern.
- ↑ Eric Hilgendorf: Computer- und Internetstrafrecht. Ein Grundriss, Springer-Lehrbuch, 2012, S. 79–222. ISBN 978-3-642-16885-7
- ↑ Erwin Deutsch, Hans-Jürgen Ahrens: Deliktsrecht. Unerlaubte Handlungen, Schadensersatz, Schmerzensgeld 6. Aufl., München 2014, § 19 Äußerungsdelikte (Leseprobe)