Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis

Ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis ist ein Ausbildungsverhältnis eigener Art, in dem ein Vorbereitungsdienst anstatt in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet wird. Die häufigsten öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisse gibt es in der Juristenausbildung in Deutschland.