Öffentlicher Dienst (Deutschland)
Der Begriff öffentlicher Dienst wird im deutschen Recht nicht einheitlich gebraucht. Er ist jedenfalls weitergehend als der Begriff „der Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn“. Der Begriff Öffentlicher Dienst war noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts nahezu unbekannt, hat aber den Begriff Staatsdienst seit 1920 zunehmend verdrängt.
- ↑ Beschluss des BVerfG vom 25. September 1980 - BVerfGE 55, 205, 227; Gerhard Pfennig: Der Begriff des öffentlichen Dienstes und seiner Angehörigen. Duncker & Humblot Berlin 1960, S. 12
- ↑ Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2011 – 2 C 39.09 Rn. 14
- ↑ Gerhard Pfennig: Der Begriff des öffentlichen Dienstes und seiner Angehörigen. Duncker & Humblot Berlin 1960, S. 14
- ↑ Fritz Paepcke, Klaus Berger, Hans-Michael Speier: Im Übersetzen Leben: Übersetzen und Textvergleich, Gunter Narr Verlag, 1986, S. 262 Online