Öffentlicher Glaube
Beim öffentlichen Glauben handelt es sich um eine widerlegbare Vermutung eines Rechtssubjekts über die tatsächlich bestehende Rechtslage.
Beim öffentlichen Glauben handelt es sich um eine widerlegbare Vermutung eines Rechtssubjekts über die tatsächlich bestehende Rechtslage.