Zuständigkeit

Die Zuständigkeit oder Kompetenz legt im öffentlichen Recht fest, welche Behörde bzw. welches Gericht im Einzelfall rechtlich zu hoheitlichem Handeln ermächtigt und gegebenenfalls verpflichtet ist (Jurisdiktion). Die sachliche und örtliche Zuständigkeit ist eine formelle Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit öffentlich-rechtlichen Verwaltungshandelns und für die Tätigkeit der Gerichte. Sie wird grundlegend durch die Verfassung bestimmt.

  1. Hans-Peter Bull: Allgemeines Verwaltungsrecht: ein Lehrbuch. 6. Auflage. C. F. Müller, Jur. Verlag, Heidelberg 2000, ISBN 3-8114-2049-6, Rn. 146 ff., 146.
  2. Konrad Hesse: Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland. 19. Auflage. C. F. Müller, Jur. Verlag, Heidelberg 1993, ISBN 3-8114-8293-9, Rn. 27.