Österreichische Presseförderung

Die österreichische Presseförderung hat die Förderung österreichischer Tages- und Wochenzeitungen als hauptsächliches Ziel. Die Rechtsgrundlage ist das zuletzt im Jahr 2004 novellierte Presseförderungsgesetz (PresseFG 2004).

Die Verwaltung und Vergabe der Mittel für die Presseförderung verantwortet die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria). Bei ihr kann die Presseförderung jährlich von Förderungsberechtigten beantragt werden (§3 PressFG 2004).

  1. Presseförderungsgesetz 2004. jusline.at, abgerufen am 23. April 2023.
  2. §2 KOG - KommAustria-Gesetz. jusline.at, abgerufen am 23. April 2023.
  3. Presseförderungsgesetz 2004. jusline.at, abgerufen am 12. April 2020.