Übereinstimmungszeichen
Das Übereinstimmungszeichen (abgekürzt auch Ü-Zeichen) der Länder kennzeichnet geregelte und nicht geregelte Bauprodukte, die mit der zugrunde gelegten technischen Regel, der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall übereinstimmen. In Deutschland ist es auch unter der Bezeichnung Ü-Zeichen bekannt, in Österreich als ÜA-Einbauzeichen. Das Übereinstimmungszeichen kennzeichnet die Verwendbarkeit eines Bauprodukts in Deutschland.
Für Bauprodukte im Geltungsbereich einer europäischen Norm wird das Übereinstimmungszeichen durch die CE-Kennzeichnung ersetzt. Mit der CE-Kennzeichnung ist das Bauprodukt europaweit handelbar (inverkehrbringbar). Viele Bauprodukte sind mit der alleinigen Kennzeichnung durch das CE-Zeichen in Deutschland jedoch nicht verwendbar, da weitergehende nationale Anforderungen an das Bauprodukt gestellt werden. Für diese Anforderungen ist weiterhin die Kennzeichnung mit dem Übereinstimmungszeichen notwendig.
Der Europäische Gerichtshof hat 2014 die Praxis der „Doppelkennzeichnung“ für unzulässig erklärt.
- ↑ Pressemitteilung des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) vom 17. Oktober 2014 zum Urteil des EuGH vom 16. Oktober 2014, Rechtssache C‑100/13 (Abruf erneuert: 27. August 2025)
- ↑ Urteil des EuGH vom 16. Oktober 2014, Rechtssache C‑100/13 (Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland). In: InfoCuria. Abgerufen am 9. März 2018.