Überlandflug

Ein Überlandflug (englisch Cross-Country Flight) ist ein Flug zwischen zwei Punkten (in der Regel Flugplätzen) mittels Flugnavigation. Zur Abgrenzung dazu wird unter einem, häufig aus Trainings- oder Ausbildungszwecken durchgeführten, Platzrundenflug ein Flug innerhalb der Platzrunde eines Flugplatzes und unter einem Lokalflug ein Flug mit identischem Start- und Zielflugplatz verstanden.

Der motorlose Überlandflug mittels Segelflugzeug, Hängegleiter oder Gleitschirm wird allgemein als Streckenflug bezeichnet.

  1. Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, abgerufen am 17. Februar 2014
  2. FAR Part 61 Sec. 61.1 effective as of 07/15/2013. In: rgl.faa.gov. Federal Aviation Administration, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 20. Januar 2016; abgerufen am 17. Februar 2014 (englisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.