(n − 1)-Regel
Die (n − 1)-Regel (sprich: N-minus-Eins-Regel), auch (n − 1)-Kriterium, bezeichnet ein Beurteilungskriterium für die Ausfallwahrscheinlichkeit anhand von zusätzlich vorhandener Redundanz. Sind für eine Aufgabe n Objekte zuständig oder verfügbar, so kann bei Einhaltung der (n − 1)-Regel beim Ausfall eines Objekts der Betrieb oder die Funktionstüchtigkeit durch die anderen n − 1 Objekte sicher gewährleistet werden. Anwendung findet die Regel z. B. bei der Planung und im Betrieb von Stromnetzen oder Wehranlagen in Flüssen.