4-GB-Grenze
Die 4-GB-Grenze – umgangssprachlich bzw. historisch gewachsen „Vier-Gigabyte-Grenze“, fachsprachlich genauer „4-Gibibyte-Grenze“ – bezeichnet die maximale Größe des verfügbaren Adressraums bei einer 32-Bit-Architektur. Bei der byteweisen Adressierung können mit 32 Bit großen Speicheradressen höchstens 4 Gibibyte (GiB) direkt angesprochen werden, zum Beispiel durch die virtuelle Speicherverwaltung eines 32-Bit-Betriebssystems oder durch einen 32-Bit-Prozess auf einem 64-Bit-Betriebssystem. Mittels Segmentierungstechniken kann der verfügbare Adressraum vergrößert werden, was teilweise auch in diversen 32-Bit-Architekturen in Hardware umgesetzt ist.