Abgabenordnung

Basisdaten
Titel:Abgabenordnung
Abkürzung: AO
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Steuerrecht, Steuerverfahrensrecht
Fundstellennachweis: 610-1-3
Ursprüngliche Fassung vom: 16. März 1976
(BGBl. I S. 613,
ber. 1977 I S. 269)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1977
Neubekanntmachung vom: 23. Januar 2025
(BGBl. I Nr. 24 vom 30. Januar 2025)
Letzte Änderung durch: Art. 3 G vom 10. Februar 2026
(BGBl. 2026 I Nr. 39 vom 13. Februar 2026)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
14. Februar 2026
(Art. 10 G vom 10. Februar 2026)
GESTA: D014
Weblink: Text der AO
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Abgabenordnung (AO) ist das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts. Da sich in ihr die grundlegenden und für alle Steuerarten geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren finden, wird sie auch als Steuergrundgesetz bezeichnet. Als sogenanntes allgemeines Steuerrecht und Steuerverfahrensrecht ist in ihr geregelt, wie die Besteuerungsgrundlagen ermittelt werden, Steuern festgesetzt, erhoben und vollstreckt werden und außergerichtliche Rechtsbehelfe verfahrensrechtlich zu behandeln sind. Daneben enthält die Abgabenordnung auch wesentliche materiell-rechtliche Vorschriften zum Steuerstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht, zum Gemeinnützigkeitsrecht und zum Steuerschuldrecht.

Während die einzelnen Steuergesetze (z. B. Einkommensteuergesetz oder Umsatzsteuergesetz) die Entstehung und Berechnung der Steuer regeln, enthält die AO grundsätzliche Regelungen darüber, wie die Steuer festzusetzen ist und wann sie zu entrichten ist.